Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzerklärung
1. Anerkennung
Die Mieterin / der Mieter anerkennt ausdrücklich die allgemeinen Mietbedingen als integrierenden Bestandteil des Mietvertrages, insbesondere die Haftung für durch die Mieterin / den Mieter verursachte Schäden am Mietobjekt oder an Dritteigentum und ist besorgt, dass sie / er ordnungsgemäss über die Handhabung des Mietobjektes orientiert wird. Das Mitführen von Tieren auf den Mietobjekten ist verboten.
2. Beginn und Ende der Miete
Alle Mieten beginnen im Domizil der Vermieterin und enden, sobald das Mietobjekt termingerecht im Domizil der Vermieterin abgeliefert wird. Bei Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Miete ist die Vermieterin sofort zu benachrichtigen. Wird das Mietobjekt nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so hat die Mieterin / der Mieter für jede Stunde oder angefangene Stunde CHF 200.- zu zahlen. Die Mieterin / der Mieter kann bis zu 48 h vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten und bekommt den Betrag nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- zurückerstattet. Dies muss schriftlich geschehen. Bei Stornierungen, die 48 h vor Mietbeginn nicht einhalten, muss der volle Betrag gezahlt werden.
3. Berechtigung zum Führen des Mietobjekts
Nur die Person, die den Mietvertrag unterzeichnet hat, ist berechtigt das Saunaboot zu manövrieren. Für allfällige Verkehrsübertretungen usw. haftet die Mieterin / der Mieter vollumfänglich. Wenn das Mietobjekt nicht vor Anker liegt oder an der Boje festgemacht ist, muss die Mieterin / der Mieter stets bereit zum Manövrieren sein.
Die Mieterin / der Mieter muss volljährig sein. Kinder und Jugendliche unterstehen der Verantwortung der Erziehungsberechtigten / der Begleitperson.
4. Mietboot
Brennholz ist im Mietpreis inbegriffen. Das Mietboot wird in fahrbereitem Zustand abgegeben. Die Mieterin / der Mieter verpflichtet sich, zum Mietobjekt Sorge zu tragen.
5. Pflichten bei Unfall
Die Mieterin / der Mieter sorgt für die sofortige Verständigung des Vermieters und der Seepolizei, ferner für die Anfertigung einer Unfallskizze und für die Feststellung von Namen und Adressen der am Unfall beteiligten Personen sowie Zeugen. Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für die Vermieterin ohne Belang.
6. Beschädigung des Mietbootes
Im Schadensfall hat die Mieterin / der Mieter einen Betrag von CHF 1’000.- als Selbstbehalt zu tragen. Die Mieterin / der Mieter bleibt überdies persönlich haftbar für alle Schäden, die durch die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung nicht gedeckt werden. Die Vermieterin lehnt jede Verantwortung und Kostenfolge bei Personenschäden vollumfänglich ab. Die Nutzer und Gäste des Mietbootes sind für eine entsprechende Unfall-/Personenschutzversicherung selber verantwortlich.
7. Reparaturen
Die Mieterin / der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt vor Mietantritt zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, das Mietobjekt befinde sich bei der Übergabe in einwandfreiem Zustand. Für Beschädigungen, die während der Dauer der Miete eintreten, ist die Mieterin / der Mieter wie bei Punkt 6 beschrieben haftbar. Notwenige Reparaturen sind grundsätzlich durch eine von der Vermieterin bestimmte Werkstatt auszuführen. Ohne Einwilligung der Vermieterin dürfen Reparaturen oder Änderungen am Mietobjekt nicht vorgenommen werden. Die Mieterin / der Mieter zahlt während der Dauer einer Reparatur der Vermieterin pro Tag eine Entschädigung in der Höhe der Abendmiete für den Betriebsausfall.
8. Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin haftet nicht für irgendwelche Schäden, die der Mieterin / dem Mieter dadurch entstehen könnten, dass sich am Mietobjekt irgendein Defekt einstellt, der eine Weiterfahrt verhindert, Zeitverlust oder sonstige Folgeschäden verursacht.
9. Vertragserfüllung
Für den Fall, dass das Mietobjekt in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Miete nicht fahrbereit gestellt werden kann, hat die Vermieterin das Recht, ohne irgendwelche Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.
10. Wetterabhängigkeit
Bei unsicheren Wetter- oder Sturmvorhersagen behaltet sich die Vermieterin vor, das Saunieren auf dem Saunaboot nur direkt am Bootssteg zu gestatten. In diesem Fall kann die Mieterin / der Mieter vom gebuchten Termin zurücktreten und erhält einen Gutschein für einen nächsten freien Termin. Im Falle einer Starkwind- oder Sturmwarnung (orangefarbenes Blinklicht, 40x resp. 90x pro Minute) ist die Mieterin / der Mieter verpflichtet, unverzüglich in den Hafen zurückzufahren.
11. Gesundheitliche Risiken
Die Vermieterin hat ausreichend darauf hingewiesen, dass man sich nach der Sauna zuerst mit kaltem Wasser abkühlen muss, bevor man in den See steigt. Die Vermieterin weist darauf hin, dass man die Badeleiter benutzen muss und niemals direkt in den See springen darf. Menschen mit Herz-/Kreislaufproblemen ratet die Vermieterin vom Gebrauch des Saunaboots ab.
12. Verlust von Eigentum
Bei Verlust von Eigentum der Vermieterin (Schlüssel, Regenkelle, etc.) wird eine Entschädigung von CHF 200.- erhoben. Für liegengelassenes Eigentum der Mieterin / des Mieters / der Gäste wird nicht gehaftet.
13. Ergänzende Bestimmungen
Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.
14. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird Biel als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.